Stapler- und EU Berufskraftfahrer Ausbildungen

 

Ausbildungen

Unsere Seminare:

  • Weiterbildung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr nach EU BKrFQG
  • Staplergrundkurs
  • Jährliche Sicherheitsunterweisung Stapler
  • Firmenschulungen

Weiterbildung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr

Künftig muss das Fahrpersonal im gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr (auch der Unternehmer, der selbst fährt) nach der EU-Richtlinie 2003/59 bzw. dem "Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz – BKrFQG)" eine besondere Qualifikation nachweisen. Betroffen sind Fahrer/innen von Fahrzeugen mit einem zul. Gesamtgewicht über 3,5 t im Güterkraftverkehr - auch Werkverkehr - (Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE) oder von Fahrzeugen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen im Personenverkehr (Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE).


1. Arten der Grundqualifikation

a) Grundqualifikation für Kraftomnibusse (ab 10. September 2008) und für Lastkraftwagen (ab 10. September 2009)

oder alternativ

b) beschleunigte Grundqualifikation für Kraftomnibusse (ab 10. September 2008) und für Lastkraftwagen (ab 10. September 2009)

a) Grundqualifikation

Der Nachweis der Grundqualifikation kann durch eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder durch eine Prüfung bei der IHK erbracht werden. Die IHK-Prüfung besteht aus einer theoretischen Prüfung von 240 Minuten und einer praktischen Prüfung von insgesamt 210 Minuten (Fahrprüfung 120 Minuten, praktischer Prüfungsteil 30 Minuten und Sicherheitstraining maximal 60 Minuten). Zur Ablegung der Prüfung ist die Teilnahme an einem Vorbereitungsunterricht nicht vorgeschrieben. Erforderlich zur Zulassung ist jedoch der Besitz der jeweiligen Fahrerlaubnis.

b) Beschleunigte Grundqualifikation

Die beschleunigte Grundqualifikation wird durch die Teilnahme an einer Schulung von 140 Stunden bei einer anerkannten Ausbildungsstätte und die erfolgreiche Ablegung einer 90-minütigen theoretischen Prüfung bei der IHK. Eine Fahrerlaubnis muss hierfür nicht vorliegen. Keine Pflicht zur Grundqualifikation besteht für Fahrer/innen, die

  • im Güterverkehr eingesetzt werden und ihren Führerschein vor dem 10.09.2009 erworben haben
  • im Personenverkehr eingesetzt werden und ihren Führerschein vor dem 10.09.2008 erworben haben.

2. Weiterbildung

Fünf Jahre nach dem Erwerb der Grundqualifikation müssen die Kenntnisse durch die Teilnahme an einer Weiterbildung bei einer anerkannten Ausbildungsstätte aufgefrischt werden. Diese umfasst 35 Unterrichtsstunden zu je 60 Minuten. Es ist ausschließlich die Teilnahme an der Weiterbildung verpflichtend, eine Abschlussprüfung ist nicht vorgesehen. Zum Eintritt der neuen Regelungen sind "Übergangspuffer" eingeführt worden, um den Weiterbildungsrhythmus und die Gültigkeit der Fahrerlaubnis aufeinander abzustimmen. D.h., Fahrerlaubnisinhaber, die keine Grundqualifikation absolvieren müssen, können die Fünfjahresfrist um bis zu zwei Jahre überschreiten und den Weiterbildungsnachweis dementsprechend bis zum 10. September 2015 (Personenbeförderung) bzw. 10. September 2016 (Güterbeförderung) erbringen. Diejenigen, welche zur Grundqualifikation verpflichtet sind (Fahrerlaubniserwerb nach dem Stichtag) dürfen den ersten Weiterbildungsnachweis schon nach drei Jahren erbringen oder auch auf sieben Jahre strecken.


3. Dokumentation der Qualifikation

Die Grundqualifikation bzw. die Weiterbildung werden durch den Eintrag im Führerschein dokumentiert. Hierzu ist mit der Richtlinie 2003/59/EG der Gemeinschaftscode "95" eingeführt worden. In Deutschland erfolgt hierzu eine Eintragung der Ziffer 95 in Verbindung mit einer Frist in Spalte 12 der Fahrerlaubnis (Beispiel: 95.01.01.2012). Indirekte Folge dieser Regelung ist, dass der Umtausch "alter Führerscheine" in neue Kartenführerscheine erforderlich wird.


4. Anerkannte Ausbildungsstätten

Anerkannte Ausbildungsstätten für die beschleunigte Grundqualifikation und die Weiterbildung sind:

  • Fahrschulen mit einer Fahrschulerlaubnis der Klassen CE oder DE nach § 10 Abs. 2 des Fahrlehrergesetzes
  • Fahrschulen und Fahrlehrerausbildungsstätten, die nach § 30 Abs. 3 des Fahrlehrergesetzes keiner Fahrschulerlaubnis und keiner Anerkennung bedürfen
  • Ausbildungsbetriebe, die eine Berufsausbildung in den Ausbildungsberufen "Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin" oder "Fachkraft im Fahrbetrieb" durchführen
  • Anerkannte staatliche Ausbildungsstellen

Download: Gemeinsame Richtlinien Industrie und Handeslkammer ›››

Staplergrundkurs

Wir führen nach Richtlinien (BGV D27) der Berufsgenossenschaften Ausbildungen zum Staplerfahrer durch. Aufgrund der doch sehr hohen Anzahl an Arbeitsunfällen mit Flurförderzeugen (Stapler) ist es nur noch ausgebildeten Fahrern erlaubt, Gabelstapler zu führen. Die Ausbildungsinhalte sind von der Berufsgenossenschaft (BGG) vorgegeben. Die Ausbildung beinhaltet alle die von der Berufsgenossenschaft vorgegebenen Punkte. Nach Beendigung der Ausbildung muss jeder Teilnehmer eine theoretische und praktische Prüfung ablegen und nach bestandener Prüfung erhält jeder einen Fahrausweis.

Ausbildungsinhalte:

Theorie

  • rechtliche Grundlagen
  • Unfallgeschehen
  • Aufbau und Funktion von FFZ
  • Antriebsarten
  • Standsicherheit
  • Betrieb allgemein
  • regelmäßige Prüfungen
  • Umgang mit Last
  • Verkehrsregeln
  • Sondereinsätze
  • Abschlussprüfung

Praxis

  • Einweisung am Flurförderzeug
  • tägliche Einsatzprüfung
  • Lastschwerpunktdiagramm
  • richtig Fahren und Stapeln (Fahrparkur)
  • Abschlussprüfung

Jährliche Unterweisung für Gabelstapler

Wir führen nach Richtlinien (BGV D27) der Berufsgenossenschaften Ausbildungen zum Staplerfahrer durch. Aufgrund der doch sehr hohen Anzahl an Arbeitsunfällen mit Flurförderzeugen (Stapler) ist es nur noch ausge-bildeten Fahrern erlaubt Gabelstapler zur führen. Die Berufsgenossenschaften schreiben vor, Staplerfahrer jährlich zu unterweisen. Diese Unterweisung führen wir im Rahmen unserer Grundkurse durch. Eine jährliche Unterweisung dauert ca. 2,5 bis 3 Stunden und umfasst die theoretische Auffrischung.

Firmenschulungen

Wir veranstalten regelmäßig in unseren Schulungsräumen in Memmingen Lehrgänge und Ausbildungen. Selbstverständlich können Sie Ihre Mitarbeiter zu unseren Schulungen anmelden, oder Sie vereinbaren mit uns eine firmeninterne Schulung in Ihren Räumlichkeiten. Wir erstellen gerne für Sie ein individuelles Programm, das auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Für Angebote und Terminvereinbarungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Preise für Firmenschulungen bieten wir Ihnen gerne individuell an.